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Gartenstadt Haan Die Bürgermeisterin
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stellvertrende Kitaleitung (w/m/d) Kita Am Sandbach

Vor einem Monat veröffentlicht
Vollzeit
Haan
Unbefristet
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Unser Stellenangebot

Werden Sie Teil des Teams der städtischen Kita Am Sandbach

Unser Team der Stadtverwaltung Haan besteht aus über 500 dynamischen und innovativen Mitwirkenden. Wir stehen gemeinsam für eine wertschätzende, offene und kollegiale Arbeitsatmosphäre in motivierten Teams. Wir bieten den Menschen in unserer Stadt eine breite Palette an Leistungen, eine sehr gute Versorgung mit Kita- sowie OGS-Plätzen und wir entwickeln unsere Stadt Tag für Tag weiter - auch uns selbst. Wachsen Sie mit!

Das Jugendamt der Stadtverwaltung Haan sucht für die städtische Kita Am Sandbach ab dem 01.01.2025 eine stellvertretende Leitung im Gruppendienst in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Büro- und Sprechzeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 9 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.

Die städtische Kindertageseinrichtung Am Sandbach bietet in drei Gruppen bis zu 62 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung.

Neben den Eltern sind Erzieherinnen und Erzieher die ersten Bezugspersonen der Kinder. Eine Verantwortung, die nicht zu unterschätzen ist. Als Mitarbeiter_in in einer unserer Kindertageseinrichtungen sind Sie Ansprechpartner, helfende Hand und starke Schulter. Uns ist es wichtig, Kindern einen Ort zu bieten, den sie gern besuchen und an dem sie sicher und liebevoll wachsen können.

Das bringen Sie mit
  • abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher oder
  • abgeschlossene Fachhochschulausbildung Pädagogik/Sozialpädagogik und
  • mehrjährige, pädagogische Berufserfahrung
  • ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BRZG
  • das Vorliegen der Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes bzw. die Bereitschaft diese zu erfüllen

Wir freuen uns, wenn Sie außerdem über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Führungserfahrung z.B. als stellvertretende Leitung
  • erste Kenntnisse in der Leitung und Organisation einer Kindertageseinrichtung
  • Freude an der (gruppenübergreifenden) Arbeit mit Kindern unterschiedlichen Alters und pädagogisches Geschick
  • Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen (KiBiz)
  • Koordination der pädagogischen Arbeit, der Elternarbeit/ Elternratsarbeit
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kita im Austausch mit dem Team und der Fachberatung
  • Mitarbeiterführung und Förderung einer positiven Teamkultur
  • Belastbarkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Entscheidungssicherheit und Durchsetzungsvermögen
  • Organisation der Dienst- und Einsatzpläne sowie Verwaltungstätigkeiten
Wir bieten Ihnen
  • eine sinnstiftende, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem interessanten Aufgabengebiet
  • einen krisenfesten Arbeitsplatz
  • die Arbeit in einem multiprofessionellen, engagierten Team auf der Basis der Leitlinien zur Zusammenarbeit und Führung der Stadt Haan
  • eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD - Vorbeschäftigungszeiten, die eine entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabenbereich vermittelt haben, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
  • eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
  • mit einer betrieblichen Altersvorsorge sorgen wir auch über das Renteneintrittsalter hinaus für unsere Beschäftigten
  • für Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit Erziehungsverantwortung, die außerhalb von Haan wohnen und für ihr Kind keinen Kita-Platz haben, besteht die Möglichkeit, ihr Kind in einer Kita in Haan betreuen zu lassen, wenn die Haaner Kinder versorgt sind.
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
  • zusammen mit einer psychologischen Beratungsstelle bietet die Stadtverwaltung Haan allen Mitarbeitenden und ihren unmittelbaren Familienangehörigen rund um die Uhr individuelle Beratungsleistungen in allen Lebenslagen an. Dies umfasst Hilfe bei Fragen und Problemen wie z.B. aus den Bereichen Gesundheit, Krankheit, Arbeit und Familie sowie sozialen Fragestellungen.
  • Führungskräfte, die auf gesunde Führung achten und die mit dem Stichwort „Mitarbeiterbindung“ etwas anfangen können
  • eine qualifizierte Einarbeitung
  • ein modernes, familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • Möglichkeit, Veränderungsprozesse innerhalb des Fachbereiches mitzugestalten
  • kreative, teambildende Angebote des Personalrates und der Gemeinschaftskasse wie Betriebsausflug bzw. Betriebsfest, und Altweiberfete für Beschäftigte

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Waser, Tel.: 02129/911-135. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen die Kitaleitung, Frau Kaulmann, Tel.: 02129/ 347480. Bei Interesse ist es grundsätzlich möglich, dass Sie im Fachbereich hospitieren können.

Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Haan. Wir freuen uns daher über Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Identität. Die Stadt Haan verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen werden nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungsplanes der Stadt Haan getroffen.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, übermitteln Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, lückenloser Lebenslauf, Abschlusszeugnisse resp. Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung) bitte ausschließlich mittels des Online-Formulars auf unserer Homepage.

Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z.B. durch die zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.

Nur bis zum 31.01.2025 vollständig eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Ergebnisliste