Auszubildung Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)
Die Gemeinde Berg sucht eine(n) Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)
Die Gemeinde Berg mit 8.300 Einwohnern liegt am Ostufer des Starnberger Sees im Alpenvorland südwestlich von München.
Als Flächengemeinde in attraktiver Lage mit hohem Freizeitwert suchen wir
zum 1. September 2025 eine(n)
Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)
Das erwartet Sie- eine qualifizierte 3-jährige duale Ausbildung in einem zukunftsorientierten Beruf mit einer abwechslungsreichen, vielseitigen und bürgernahen Tätigkeit
- spannende Praxisabschnitte in verschiedenen Bereichen der Gemeinde (z. B. Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Bauamt und viele mehr)
- eine umfangreiche Betreuung und Unterstützung während der Ausbildung
- 30 Urlaubstage im Jahr
- eine jährlich steigende Ausbildungsvergütung nach TVAöD sowie einem jährlichen Lernmittelzuschuss
- die Zahlung der München-Zulage (140,00 €)
- eine sinnvolle, krisensichere Tätigkeit nach der Ausbildung
- mehrere Veranstaltungen im Jahr für die gesamte Belegschaft, da wir sehr auf die persönliche Wertschätzung achten und uns ein gutes Miteinander wichtig ist
- einen Qualifizierten Abschluss der Mittelschule oder die Mittlere Reife
- eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit
- aufgeschlossenes und zuvorkommendes Auftreten
- Interesse an Verwaltungsaufgaben und an der Arbeit mit Rechtsvorschriften
Klingt das nach Ihrem zukünftigen Wunschberuf?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an bewerbung@gemeinde-berg.de.
Wir bitten um Beachtung, dass aus Sicherheitsgründen nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Die max. Gesamtgröße sollte 10 MB nicht überschreiten.
Für fachliche Informationen und bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wernthaler (Tel.: 08151/508-33).
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.