Nicht-Fachkraft (m/w/d) sowie Quereinsteiger*in
Standort: Erftstadt-Gymnich
Einsatzstelle: LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Vergütung: S4 TVöD-SuE
Arbeitszeit: Teilzeit
Unbefristet
Besetzungsstart: nächstmöglich
Bewerbungsfrist: 31.12.2024
- Durchführung von pädagogischen/heilpädagogischen Unterstützungsleistungen
- Kooperation mit Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen, Behörden, Ärztinnen und Dienstleistenden
- Sicherstellung der Dokumentation
- Pflegerische Grundversorgung
- Aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Angebote
- Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten
- Sicherer Arbeitsplatz
- Tarifliche Leistungen
- Kultur erleben
Voraussetzung für die Besetzung:
- Sie verfügen über einen pflegerischen oder pädagogischen Hintergrund
- Alternativ verfügen Sie als Quereinsteiger*in über Erfahrung in der Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigung
Wünschenswert sind:
- Freude an der Arbeit in einem multiprofessionellen Team
- Flexibilität und Selbständigkeit
- Bereitschaft und Engagement Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Alltag zu begleiten
- Bereitschaft an Fortbildungen und pädagogischen Beratungen teilzunehmen
Gut zu wissen:
- Ihr Einsatz erfolgt, nach Absprache, zu festen Dienstzeiten im Wochenenddienst und/oder im Pflegedienst morgens und nachmittags
Der Verbund Heilpädagogischer Hilfen des LVR (LVR-Verbund HPH) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Rheinland. Rund 2.700 Mitarbeitende erbringen für über 2.400 Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen und in der eigenen Wohnung. Auch Menschen mit autistischer Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf erhalten professionelle Unterstützung.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.hph.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Frau Andrea Höfer-Betzel
01735258336
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseitewww.kmk.org/zab .
Qualität ist unser Maßstab
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Chancengleichheit beim LVR
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.