Zahntechnikermeister*in Ausschreibungs-ID: fb20-0247-ztm-2024
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Medizinisches Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahntechnisches Labor, ist zum 01.02.2025 eine unbefristete Vollzeitstelle als
Zahntechnikermeister*inzu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Ihre Aufgaben- Führung und Organisation des Zahntechnischen Labors
- Herstellung von hochwertigem Zahnersatz
- Ausbildung von Zahntechnischem Nachwuchs
- Beratung und Betreuung von Patientinnen und Zahnärztinnen
- Qualitätssicherung und Fortbildung
- Personalführung und Personaleinsatzplanung
- Verantwortung für die fachgerechte Durchführung zahntechnischer Restaurationen
- abgeschlossene Ausbildung als Zahntechniker*in und Meisterbrief
- mehrjährige Berufserfahrung im Zahntechnikerhandwerk
- gute Kenntnisse in der CAD / CAM Technik
- Führungsstärke und Kommunikationsfähigkeit
- hohe Präzision und Detailorientierung
- Erfahrung in der Anwendung einschlägigier Softwareprogramme wie Word, Excel, AutoCAD, SAP
- ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
- kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Jahressonderzahlung
Prof. Dr. R. Frankenberger oder Herr Reinhold Hessberger
+49 6421-58 63225
frankbg@med.uni-marburg.de oder zmktech@med.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.12.2024 über den unten stehenden Bewerbungs-Button.