Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r (ZMFA) Ausschreibungs-ID: fb20-0246-zfa-2024
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Im Fachbereich Medizin, Medizinisches Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Abteilung für Kieferorthopädie, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZMFA)zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Ihre Aufgaben- Stuhlassistenz bei der Versorgung kieferorthopädischer Patient*innen
- hygienische Aufbereitung der Instrumente
- Abrechnung
- Kommunikation mit Patient*innen, inkl. Terminvergabe mit Koordination von dentallaborspezifischen Prozessen
- Anfertigung von einfachen kieferorthopädischen Geräten (Retentionsgeräte, FKO) und die Herstellung von Modellen
- abgeschlossene Ausbildung als Zahnmedizinischer Fachangestellter mit Fachkunde im Strahlenschutz
- fundierte Erfahrung in der kieferorthopädischen Stuhlassistenz sowie kieferorthopädischen Labortätigkeiten
- Teamgeist, hohe Einsatzbereitschaft sowie Kommunikationsgeschick
- gepflegtes Erscheinungsbild sowie professionelles und freundliches Auftreten im Umgang mit Patient*innen
- eine patientenstarke Abteilung auf dem aktuellsten Stand (Lingualtechnik, Schienentherapie, Keramikbrackets, festsitzende Techniken, Minipins)
- KFO Weiterbildungsmöglichkeiten
- kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
- Jahressonderzahlung
Frau Prof. Dr. H. Korbmacher-Steiner
+49 6421-5863218
heike.korbmachersteiner@staff.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.12.2024 über den unten stehenden Bewerbungs-Button.