Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Kommunalverwaltung
Die Gemeinde Rietz-Neuendorf sucht zum 01.09.2025 einen Auszubildenden für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Fachrichtung Kommunalverwaltung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsschule zur theoretischen Ausbildung ist in Cottbus, die berufsbegleitende Unterweisung findet in Lübben statt. Innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Rietz-Neuendorf erfolgt die berufspraktische Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird nach den geltenden tariflichen Bestimmungen des TVAöD gewährt.
Wir bieten- Eine fundierte und hochwertige Ausbildung in einem freundlichen Team
- Vielfältige und interessante Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen der Gemeinde
- Abschlussprämie bei Bestehen der Prüfung
- Mindestens einen guten Oberschulabschluss mit guten Leistungen insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Interesse an Gesetzen, rechtlichen Grundlagen sowie deren Anwendung und eine gute Allgemeinbildung
- Freude am Umgang mit Menschen, ein hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit
Bitte sende uns Deine aussagekräftige Bewerbung mit den letzten zwei Schulzeugnissen sowie Praktikumsbescheinigungen bis zum 01.02.2025 an:
Gemeinde Rietz-Neuendorf Frau Goldschmidt Fürstenwalder Str. 1 15848 Rietz-Neuendorf** a.goldschmidt@rietz-neuendorf.de (Anhänge bitte ausschließlich als pdf-Datei zusenden)**
Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, legen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eine ärztliche Bescheinigung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
Wir behalten uns vor, nach der Bewerbungsfrist eingehende Unterlagen unberücksichtigt zu belassen. Kosten, die Ihnen durch die Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gemeinde Rietz-Neuendorf die von Ihnen übermittelten Daten zum Zweck der Bewerbungsabwicklung gem. § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.