Badegehilf*in in medizinischen Bädern (m/w/div) - Vollzeit / Teilzeit
Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus
den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet
die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt
werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates
Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner
Lage im Naturpark Frankenwald.
Ihre Aufgaben- Sie helfen mit bei einfachen medizinischen Behandlungen
- In Ihren Aufgabenbereich fallen dabei unter anderem das Vorbereiten von medizinischen Bädern, Verabreichen von Packungen und Durchführen von Inhalationen
- Sie pflegen und reinigen die Geräte, sowie die Badeabteilung
Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.
Die Tätigkeit erfordert in geringem Umfang die Arbeit am PC, der mit der Tätigkeit als Badegehilf*in verbunden ist (z.B. Klinikinformationssystem KIS); eine Einweisung erfolgt.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Ihr Profil- Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst mit einer Arbeitszeit von 39,00 WoStd. bei Vollzeitbeschäftigung
- Eine betriebliche Altersversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
- Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- BENEFITS Vorteilportal für Mitarbeiterangebote
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz - nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.