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Bezirksregierung Köln

Duales Studium: Bachelor of Laws - Regierungsinspektor:in (m/w/d) im Beamtenverhältnis zum 01.09.25

Vor 20 Tagen veröffentlicht
Teilzeit
Köln
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Zum 01.09.2025 können mehrere Ausbildungsplätze für das duale Studium als Regierungsinspektoranwärter:in (m/w/d) -Bachelor of Laws- in dem Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen inneren Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener Dienst) angeboten werden.

Was macht man als Regierungsinspektor:in?
Als Regierungsinspektor:in übernimmst Du nach dem Studium abwechslungsreiche, spannende und herausfordernde Verwaltungstätigkeiten. Die Umsetzung verschiedener gesetzlicher Vorschriften steht dabei im Mittelpunkt. Hierbei hast Du die Möglichkeit, die Zukunft der Region durch Deine Arbeit mitzugestalten, z.B. in den Bereichen:

  • Ordnungsrecht,
  • Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Gefahrenabwehr,
  • Verkehrswesen,
  • Regionale Entwicklung,
  • Kommunalaufsicht,
  • Wirtschaftsförderung,
  • Schule,
  • Umwelt- und Arbeitsschutz,
  • Landesvermessungswesen

Der Schwerpunkt liegt dabei in klassischer Büroarbeit. Außentermine und Dienstreisen sind aber je nach Aufgabenbereich keine Seltenheit.

Wie wirst Du auf Deine künftigen Tätigkeiten vorbereitet?
Beginn: jedes Jahr zum 01.09.
Dauer: 3 Jahre in Vollzeit bzw. 4 Jahre in Teilzeit
Bereits zum Ausbildungsstart: Beamt:in auf Widerruf
Studienabschnitte: Studiengang „Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Standort Köln.
Inhalte des Studiums: Rechtswissenschaften (Schwerpunkt), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Weitere Informationen findest Du auf der Website der HSPV NRW.
Praxisabschnitte: Vielfältige Eindrücke in der Bezirksregierung Köln und anderen Behörden erfährst Du in den Bereichen: Personalwesen, Finanzmanagement, Ordnungs-/Leistungsverwaltung, Kommunalverwaltung

Was musst Du mitbringen?

  • (Uneingeschränktes Fach-) Abitur oder gleichwertiger, anerkannter Bildungsabschluss
  • Nicht vollendetes 42. Lebensjahr am Ende des Vorbereitungsdienstes; Ausnahmen: Anerkannte Schwerbehinderung bzw. gleichgestellt, Nachweis von Pflege- und Erziehungszeiten, Nachweis von Freiwilligendienst1
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines mit EU-Rechtsabkommen2
  • Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung)
  • Führungszeugnis ohne Eintragung

Wie geht es für Dich nach dem Studium weiter?
Du erwirbst den akademischen Grad Bachelor of Laws, sowie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist beabsichtigt.
Im Zuge des Studiums hast Du evtl. schon bestimmte Vorstellungen für Deine künftige Stelle entwickelt. Je nach Bedarfslage der Behörde versuchen wir gemeinsam mit Dir, eine für Deine Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene Stelle zu finden.

Was verdienst Du bei uns?
Während des Studiums (Besoldungsgruppe AW A9): monatliche Bezüge in Höhe von 1.405,68 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 1.360 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 12/2023).
Nach abgeschlossenem Studium (Besoldungsgruppe A9): monatliche Bezüge in Höhe von 3.056,23 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 2.530 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 12/2023).

Wie bewirbst Du Dich?
Für das duale Studium kannst Du Dich über das Bewerbungsportal des Ministeriums des Innern online bewerben.
Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn 2025 endet zum 30. September des Vorjahres.
Alle qualifizierten Bewerber:innen werden zunächst zu einem Online-Test eingeladen. Je nach Ergebnis des Tests folgt ein mündlicher Auswahltermin.

Wir haben Dein Interesse geweckt?
Bewirb dich bis zum 30.11.2024 unter
www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung

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1 Zu weiteren Ausnahmen, vgl. § 14 Abs. 5 Landesbeamtengesetz NRW.2 Zu weiteren Staatsangehörigkeiten, die die Voraussetzung erfüllen, vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 b) und 1 c) Beamtenstatusgesetz.
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