Ärztin*Arzt (m/w/div) zur Weiterbildung für psychosomatische Medizin und Psychother 8070-12-11-2024
Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 210 Rehabilitand*innen mit psychosomatischen und kardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin. einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvollen Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt
Ihre Aufgaben- Sie führen ärztliche Tätigkeiten aus
- Dazu zählen u. A. die medizinische Untersuchung und kontinuierliche Betreuung unserer Patient*innen; die Durchführung von Gesundheitsberatungen; die Durchführung von Visiten; die Planung und Durchführung von Abschlussgesprächen und das Erstellen der Reha-Entlassberichte
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, Time Base).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
Ihr ProfilSie verfügen über die Approbation als Ärztin*Arzt
Wir bieten IhnenEine Weiterbildungsmöglichkeit für 4 Jahre Psychosomatische Medizin, 2 Jahre Psychiatrie und 1 Jahr Sozialmedizin. In Kooperation mit der Abt. Kardiologie erfolgt die gesamte Weiterbildungszeit in unserem Haus.
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Unterstützung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.