Sachbearbeiter (m/w/d) Landesjugendamt
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt befasst sich mit Themen, die Menschen in jeder Lebensphase und Lebenssituation sowie Tiere betreffen.
Weitere Informationen über unser Haus finden Sie auf unserer Homepage.
Interessante AufgabenDas Landesjugendamt (LJA) im Sozialministerium ist überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Freistaat Sachsen. Es fungiert als Dienst- und Fachleistungsbehörde gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII und ist unter anderem für die Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zuständig. Das Betriebserlaubnisverfahren (BEV) dient dieser Zielsetzung.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung bei den Arbeitsaufgaben zum Schutz von Kindern in Einrichtungen gem. §§ 45 - 48 SGB VIII. Dazu gehört:
- Umsetzung der Verfahren gemäß §§ 45 ff. SGB VIII und dazu erlassener landesrechtlicher Regelungen sowie weiterer Vorschriften zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens in Bezug auf Einrichtungen/Angebotsformen, die einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bedürfen (außer Kindertageseinrichtungen)
- Beratung von Trägern zur Planung und Betriebsführung von Einrichtungen und Angebotsformen hinsichtlich konzeptioneller sozialpädagogischer als auch verwaltungsrechtlicher Aspekte
- Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion bei Kindeswohlgefährdungen/Vorfällen einschließlich der Beratung zu Schutzkonzepten im speziellen Einrichtungskontext
- eine tarifliche Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 11 TV-L
- ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- Möglichkeit zur Mobilen Arbeit
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- das Angebot eines JobTickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber und ist Träger des Zertifikates audit berufundfamilie. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.beruf-und-familie.de.
Sie bringen mitZwingend erforderlich sind:
- Erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul-/Bachelorstudium der Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studienganges**** oder
- ein Fachhochschul- bzw. Bachelorabschluss auf dem Gebiet der Sozialverwaltung, der allgemeinen oder öffentlichen Verwaltung mit einschlägiger Erfahrung im Bereich Hilfen zur Erziehung und/oder Eingliederungshilfen
sowie
- Kenntnisse und Kompetenzen im allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht (VwVerfG, SGB X)
- Fachwissen und nach Möglichkeit praktische Erfahrungen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere Bezüge zum Bereich der (teil)stationären Hilfen zur Erziehung und/oder Eingliederungshilfe
- sicherer Umgang mit Standardsoftware
- Führerschein Klasse B
Erwartet werden:
- Kenntnisse zur Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnisse im SGB VIII einschließlich angrenzender sowie landesspezifischer Ausführgesetze
- Kompetenzen hinsichtlich der Moderation in Konfliktsituationen
- Entscheidungsfähigkeit, selbstständige Arbeitsweise
- Durchsetzungsfähigkeit bei Entscheidungsprozessen zur Betriebserlaubnis
Von Vorteil wären:
- persönliche Flexibilität
- gute Kommunikationsfähigkeiten
Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (Lebenslauf, Nachweis Studienabschluss etc.), unter der Kennziffer gD LJA/2024/334 als PDF-Datei per E-Mail an** Bewerbung@sms.sachsen.de**.
Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei mit max. 10 MB zusammen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Michel, Telefon 0351 564-57134, zur Verfügung.
Der Dienstort ist Chemnitz.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist außerdem daran gelegen, Frauen zu fördern. Bewerbungen qualifizierter Frauen sind daher ausdrücklich gewünscht.
Der Freistaat Sachsen hat im Juni 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und fördert aktiv Unterschiedlichkeiten und gestaltet Vielfalt in der Verwaltung.
Sie sind bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt? Dann bitten wir Sie, uns Ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu geben und Ihre personalaktenführende Stelle zu benennen.
Bitte reichen Sie alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen) in Kopie ein. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird. Aus Kostengründen werden Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Mit Ihrer Bewerbung geben Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.