Pflegefachkraft 0,75 VZÄ (m/w/div)
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Ihre Aufgaben- Versorgen, Pflegen und Betreuen der Patient*innen der Rehabilitationsklinik
- Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z.B. Word, Excel, Klinikinformationssystem-KIS).
- Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Pflegefachfrau*Pflegefachmann”oder
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017oder
- “Altenpfleger*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017
- Eine Arbeitszeit von max. 29,25 Wochenstunden, auf Wunsch kann der Bedarf an einer vorübergehenden Stundenerhöhung geprüft werden
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebssportangebote
- Zusätzliche Zahlung einer Pflegezulage, allgem. Zulage für Kliniken, Schichtzulage
- Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
- BENEFITS Vorteilportal für Mitarbeiterangebote
Bei uns finden Sie einen medizinisch vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und eine leistungsgerechte Bezahlung.
Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen die Pflegedienstleitung, Frau Tamara Böhm, unter der Telefonnummer 09288-60169 gerne zur Verfügung
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz - nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.