Sb Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld (m/w/d)
Im Sozialamt des Landkreises Rostock ist die Stelle SB Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld (m/w/d) befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung und für die Zeit eines sich möglicherweise daran anschließenden Urlaubs bis ca. 04/2025 zu besetzen.
Arbeitsort- Bad Doberan
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege ambulant, teilstationär und stationär gemäß SGB XII sowie von Pflegewohngeld nach dem LPflegeG M-V
- Beratung der Antragsteller*innen in sozialrechltichen Fragen
- Sachverhaltsermittlung, Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen
- Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
- Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Einrichtungsträgern, Pflegekassen und dem Pflegestützpunkt
- Erstellung von laufenden statistischen Erhebungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium als Bachelor of Laws Öffentliche Verwaltung, Bachelor of Arts Öffentliche Verwaltung, Bachelor of Laws Allgemeine Verwaltung, Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung, Bachelor of Laws Good Governance, Bachelor of Laws Rentenversicherung oder Dipl. Verwaltungswirt/-in, Verwaltungsfachwirt/-in, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Diplom-Rechtspfleger/-in oder abgeschlossener A II- Lehrgang oder ein abgeschlossenes Studium (Bachelor of Arts / Science) der Fachrichtungen Sozialmanagement, Management in Sozialberufen, Management sozialer Dienstleistungen, Sozialwirtschaft
- Kenntnisse im Sozialrecht wünschenswert
- Eigeninitiative und Selbständigkeit
- Ausgeprägte Sozialkompetenz, insbesondere Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen
- Hohes Maß an Belastbarkeit
- Anwendungssicherer Umgang MS Office (Word, Excel, Outlook)
- Erfahrungen mit dem Programm Lämmkom Lissa wünschenswert
- Fahrerlaubnis Klasse B
- ein befristetes Arbeitsverhältnis als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung und für die Zeit eines sich möglicherweise daran anschließenden Urlaubs bis 04/2025
- bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9b TVöD VKA
- der Landkreis fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- diese Stelle ist teilzeitfähig mit mindestens 35 Stunden/ Woche
- flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
- Dienstvereinbarung zur Durchführung von Telearbeit (sporadisches Homeoffice bis zu 4 Tage/Monat)
- Jahresurlaub in Höhe von 30 Tagen, im Einstellungsjahr anteilig
- Betriebliche Altersversorgung
- Jahressonderzahlung
- Guthabenkarte: monatlich 50,- Euro netto, jährlich 60,- Euro netto zum Geburtstag und jährlich 156,- Euro netto einmalige Erholungsbeihilfe
- einmal jährlich Freistellung für eine Teambildende Maßnahme
- gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
Die Bewerbungsgespräche sind für den 04.12.2024 geplant.
KontaktWeitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen die Sachgebietsleiterin Hilfe zur Pflege/Sonstige Leistungen, Frau Püschel, Tel. 03843/ 755 50400.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Portal mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse)bis zum 11.11.2024. Die Unterlagen müssen im PDF vorliegen (sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in mehreren Dateien hochladen, ist die Gesamtgröße einer Datei auf maximal 10 MB beschränkt, wobei die Gesamtgröße aller hochgeladenen Dateien 20 MB nicht überschreiten darf).
Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung über unser Online-Portal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Bewerbung in Papierform (ohne Bewerbungsmappe) unter Angabe der Kennziffer 168-AV-2024 innerhalb der oben genannten Frist an den Landkreis Rostock, Der Landrat, Amt für Personal und Organisation, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow.
Hinweise:
Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail. Es werden lediglich Bewerbungseingänge über die o.g. Wege (Online-Portal und im Einzelfall per Post) berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden. Aus Kostengründen senden wir nur Bewerbungsunterlagen zurück, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Güstrow, 22.10.2024
Der Landrat