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Finanzamt Hilden

Mitarbeit (m/w/d) im Büroservice im Finanzamt Hilden - unbefristet

Vor einem Monat veröffentlicht
Vollzeit
Hilden
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Unser Stellenangebot

Im Finanzamt Hilden ist zum 01.01.2025 eine unbefristete Stelle im Bereich Büroservice in Vollzeit zu besetzen.

Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnungen und Weiterleiten der Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten)
  • Zuordnen von eingehenden Telefaxen und E-Mails
  • Transport von Posteingängen und -ausgängen mit Hilfe eines Transportwagens in vorhandene Postverteilräume im Haupt- und Nebengebäude
  • Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Post
  • Eingangspost (Gewicht bis zu 20kg möglich)
  • Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Postdienstleister
  • Pförtnerdienst (donnerstags bis 18 Uhr)
  • Besetzung der Pforte während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
  • Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools
  • Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken
  • Warenannahmen
  • Materialverwaltung
  • Steuerliche Beleglesung
  • Erfassung bzw. Scannen und Nachbearbeitung von Steuererklärungen und sonstiger Post
  • Registratur
  • Altaktenverwaltung
  • Sonstige Aufgaben nach Zuweisung
  • Unterstützung der Geschäftsstelle und der Hausmeister bei der Durchführung von Umzügen, der Einrichtung von Büros oder bei sonstigen Transporten im Dienstgebäude, Vorbereitung des Sitzungssaals für Veranstaltungen usw.
  • Hausmeistervertretung im Urlaub- oder Krankheitsfall

Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:

  • Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürger, sowie Kolleginnen und Kollegen
  • ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
  • wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
  • PC-Grundkenntnisse (Microsoft Office-Produkte)

Besonders wichtig:
Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken und ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden, wobei der tägliche Arbeitsbeginn auf 6.00 Uhr vereinbart wird.
Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 17.00 Uhr.
In Zeiten der Unterstützung des Hausmeisters kann der tägliche Arbeitszeitrahmen variieren.

Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet.
Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Für nähere Auskünfte stehen Herr Achenbach unter der Telefonnummer 02103 / 917 - 2177 und Frau Kahn unter der Telefonnummer 02103 / 917 - 2219 gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 15.11.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533800
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Prüfungsnachweis Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse
  • Schulabschlusszeugnis (höchster Schulabschluss)
  • ggf. Zertifikate und Nachweise weiterer Ausbildungen / Qualifikationen

Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Hilden ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Hilden Neustr. 60, 40721 Hilden
Tel.: 02103/917-0 E-Mail: Service@FA-5135.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Hilden erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Hilden c/o Finanzamt Hilden Neustr. 60, 40721 Hilden
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5135@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Hilden (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

  • Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
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