Physican Assistant (m/w/d)
Am Standort Marburg suchen wir ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt
für die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie eine ein/eine/einen
Physican Assistant (m/w/d)für eine unbefristete Einstellung in
Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
- die klinische Mit-Betreuung und Interaktion ambulanter und stationärer Patient*innen
- die selbstständige Übernahme ärztlich delegierbarer Aufgaben, Dokumentation von Befunden und klinischen Diagnostik und Therapie-Abläufen
- Interaktion mit anderen Kliniken am Standort (Konsile, Funktionsuntersuchungen, etc.)
- Codierungstätigkeiten
- ein abgeschlossenes oder fortgeschrittenes Studium zum Physician Assistant (B.Sc./M.Sc.)
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf sowie Empathie im Umgang mit Patient*innen
- teamorientierte Persönlichkeit mit Freude an der interdisziplinärer Zusammenarbeit
- erste Erfahrungen in der Betreuung psychisch erkrankter Patient*innen sind wünschenswert
- ein freundliches und kollegiales miteinander in einem hochmotivierten Team
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Langzeitperspektive, Gestaltungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit individuell angepassten Arbeitszeitmodellen und auf Ihre familiären Bedürfnisse abgestimmte Teilzeitoptionen
- Förderung Ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung durch Fort- und Weiterbildungsangebote
- Corporate Benefits mit mehr als 900 Einkaufsvorteilen für Mitarbeiter
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, Standort Marburg, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.