pädagogische Fachkraft /
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher / in oder
- eine vergleichbare Qualifikation als pädagogische Fachkraft nach § 21 (3) KiFöG LSA
- Sicherheit bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“
- Einfühlungsvermögen, Freude und Engagement, um die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten und zu fördern
- große Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
- Teamgeist
- hohes persönliches Engagement, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft
- selbstständige, strukturierte, flexible und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine leistungsgerechte Bezahlung nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD /VKA -SuE
- eine abwechslungsreiche und interessante Arbeitstätigkeit
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- attraktives Gesundheitsangebot Entgeltgruppe: S 8a Wochenstunden: 30
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Personalamt unter der Telefonnummer 039054/ 986 -157
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.09.2024 unter dem Kennwort:
„Erzieher/in Kita und Hort Flechtingen“ an
Verbandsgemeinde FlechtingenBürgermeister Tim Krümmling
Lindenplatz 11-15
39345 Flechtingen
E-Mail: bewerbung@vg-flechtingen.de
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte fügen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis bei.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein. Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Bewerber sollten aufgrund einer kurzfristigen Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. EMail-Adresse den Bewerbungsunterlagen beifügen.
Hinweis: Eingangsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Zum Erhalt einer Eingangsbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen zwingend eine E-Mail-Adresse beizufügen.
Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.