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Landkreis Oder-Spree

Musikschullehrerin oder Musikschullehrer im Fachbereich Holzblasinstrumente (w/m/d)

Vor 23 Tagen veröffentlicht
Teilzeit
In Beeskow (Vor Ort)
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Unser Stellenangebot

Der Landkreis Oder-Spree schreibt zur sofortigen Besetzung für die Musikschule des Landkreises Oder-Spree „Jutta Schlegel“ folgende Stelle aus:

Musikschullehrerin oder Musikschullehrer im Fachbereich Holzblasinstrumente (w/m/d)

Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet für 2 Jahre in Teilzeit (17 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten/ Woche). Eine Weiterbeschäftigung ist möglich.

Die erste Tätigkeitsstätte ist Beeskow.

Der Landkreis Oder-Spree fördert aktiv die Gleichstellung aller sich Bewerbenden. Wir begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Das sind Ihre Aufgaben

Unterricht im Hauptfach Saxophon oder Klarinette auf Grundlage des Rahmenlehrplans des Verbands deutscher Musikschulen e. V. (VdM)
Leitung der Registerprobe Holzblasinstrumente (45 Minuten) des Jugendblasorchesters Beeskow
Unterricht in den Bläserklassen der örtlichen Grundschule im Umfang von zwei bis vier Unterrichtseinheiten
wünschenswert bei Hauptfach Saxophon wäre die Übernahme einiger Klarinettenschülerinnen und -schüler (w/m/d)
wünschenswert bei Hauptfach Klarinette wäre die Übernahme einiger Saxophonschülerinnen und -schüler (w/m/d)
Planung, Durchführung und Organisation des Unterrichts
Einzel-, Paar- und Gruppenunterricht mit Schülerinnen und Schüler (w/m/d) aller Altersklassen
fachliche Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern (w/m/d)
Teilnahme an Lehrer- und Fachbereichskonferenzen, sowie an Prüfungen
Durchführung von Veranstaltungen sowie deren Zusammenhangstätigkeiten
Teilnahme an Fortbildungen

Darauf können Sie sich freuen:

eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
gute Einarbeitung und Begleitung durch eine Patin oder einen Paten (w/m/d)
ein motiviertes engagiertes Team und eine kreative, kollegiale Atmosphäre
eine Behördenkultur, in der Mitgestaltung gewünscht ist
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitmöglichkeiten
leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst
persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
attraktive (Sozial-) Leistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, betriebliches Gesundheitsmanagement)
Bike-Leasing-Angebot für tariflich Beschäftigte
monatliche Aufladung einer Sachbezugskarte für tariflich Beschäftigte

Was wir erwarten

abgeschlossenes musikpädagogisches Studium Hauptfach Klarinette oder Saxophon
alternativ abgeschlossenes instrumentales Studium Hauptfach Klarinette oder Saxophon
erwünscht sind auch Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die den geforderten Abschluss derzeit noch nicht nachweisen können, diesen jedoch in 2024 erwerben
Berufserfahrung in der musikalischen Unterrichtung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
die Fähigkeit und Bereitschaft, ein Ensemble zu leiten
aktive Mitarbeit an den vielfältigen Aktivitäten der Musikschule
Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung

Die Vergütung erfolgt entsprechend Tarifvertrag öffentlicher Dienst (Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer (w/m/d)) mit der Entgeltgruppe 9b (mit abgeschlossenem musikpädagogischen Studium) oder Entgeltgruppe 9a (ohne abgeschlossenes musikpädagogisches Studium).

Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) bis zum 13. Oktober 2024 ausschließlich bei folgender Adresse ein:

Landkreis Oder-Spree Stabsstelle Personal Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow

oder als PDF-Dokument per Email an: personalamt@landkreis-oder-spree.de

Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.

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