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Finanzamt Borken

Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Finanzamt Borken

Vor 19 Tagen veröffentlicht
Vollzeit
In Borken (Vor Ort)
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Unser Stellenangebot

Im Finanzamt Borken ist zum 01.01.25 eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich der Geschäftsstelle (Vorzimmer) zu besetzen.

Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

Vorzimmertätigkeit
Raumverwaltung inkl. Vorbereitung von Veranstaltungen und Besprechung sowie Bereitstellung und Prüfung der technischen Ausstattung und Catering
Bearbeitung der Arbeitszeit- und Urlaubskonten inkl. Krankmeldung (in Vertretung)
Fristenüberwachung
Erstellung und Führen von Übersichten und Listen
Betreuung der Bücherei inkl. der Medienverwaltung mit dem Programm iMV
Mitarbeit bei der Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten (u.a. EPOS NRW)
Mitarbeit bei Reisekostenabrechnungen und KFZ-Angelegenheiten
Sonstige Aufgaben nach Zuweisung durch Geschäftsstellenleitung und deren Vertretung

Eine veränderte Aufgabenzuweisung innerhalb der Geschäftsstelle ist jederzeit möglich.

Folgende Anforderungen werden gestellt:
abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als

Hotelkaufleute

Kaufleute für Büromanagement

Industriekaufleute

kaufmännische Assistenten/Wirtschaftsassistenten

Verwaltungsfachangestellte

Reiseverkehrskaufleute

Einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf

Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Personal

Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise

Fachliche Veränderungsbereitschaft

Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit

Schnelle Auffassungsgabe

Gute Teamfähigkeit

Sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)

Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 TV-L. Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungenvon Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Borken Frau Gehling (Tel.: 02861/938 -2270) und Herr Schemmer (02861/938 - 2262) zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:

Anschreiben
Tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
Arbeitszeugnisse
Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen

bis spätestens zum 6.10.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533550
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Borken ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Borken Nordring 184 Tel.: 02861/938 -0 E-Mail: Service-5307@fv.nrw.dehttps://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts (Name) erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Borken c/o Finanzamt Borken Nordring 184 46325 Borken
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA307@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführungdes Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse,Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Borken (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanz verwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

Recht auf Auskunft:Artikel15 DSGVO
Recht auf Berichtigung:Artikel 16 DSGVO
Recht auf Löschung:Artikel 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Recht auf Widerspruch:Artikel 18 DSGVO Artikel 21 DSGVO
Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
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