Sachbearbeiter/in (w/m/d) Landesprüfungsamt für Heilberufe
Das Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) ist zuständige Stelle für die Organisation und Durchführung staatlicher Prüfungen einschließlich der Erteilung der Approbation, der Berufserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Ihre AufgabenVorbereitung, Organisation und Durchführung von staatlichen Prüfungen
Anerkennung von in- und ausländischen Abschlüssen
Anrechnung in- und ausländischer Ausbildungen
Erteilung, Versagung, Rücknahme, Widerruf, Ruhen von Erlaubnissen
Ausstellung von Ersatzdokumenten
Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland / Certificate of good Standing
Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen
Internal Market Information System (IMI)
Vorausgesetzt werden:
im Beamtenverhältnis die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Lawsoder
im Arbeitnehmerverhältnis ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Fachhochschul- oder Bachelor-Abschluss) mit überwiegend verwaltungsrechtlichem Bezug bzw. ein erfolgreicher Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt
ein Verwaltungsdiplom (VWA)Weiterhin werden erwartet:
umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht
Durchsetzungsvermögen, Entscheidungskompetenz sowie Verhandlungsgeschick
soziale Kompetenz sowie Kompetenzen in Gesprächsführung, Konfliktfähigkeit
selbstständiges Arbeiten, persönliches Engagement, sicheres Auftreten und Teamfähigkeit
sichere Anwenderkenntnisse der gängigen Büro-Software (Word, Excel, Outlook, PowerPoint)Wünschenswert sind:
praktische Erfahrungen als Sachbearbeiter/in auf dem Gebiet des Prüfungsrechts in Verbindung mit der Erteilung von Erlaubnissen für die BerufsausübungWeitere Hinweise:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
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